Sportfischerverein "Unstrut" e.V. Herbsleben
Angelsport
Fische sind ein elementarer Bestandteil der Vielfalt von Organismen in natürlichen Flüssen und Seen, sie beeinflussen die Verteilung von Nährstoffen in diesen und kontrollieren andere Glieder im Nahrungsnetz.
Angler spielen bei der Bewirtschaftung dieser Fischbestände in Deutschland eine zentrale Rolle, denn sie
sind über ihre Vereine oder Verbände nicht nur zur Nutzung von Süßwasserfischbeständen berechtigt, sondern als Eigentümer oder Pächter von Fischereirechten auch zu deren Hege und Pflege verpflichtet.
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Unser Verein hat mit der Gewässerhege und -pflege der 'Silikatgruben Herbsleben', 'Kalkgrube' und 'Unstrut' eine große Verantwortung im Thüringer Land. Aus diesem Grund haben wir klare Bedingungen für den Erwerb eines Erlaubnisschein zum Fischfang erhoben.
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Bedingungen:
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1. Es gelten die fischereirechtlichen Bedingungen des Sportfischervereines "Unstrut" e.V. Herbsleben.
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2. Naturschutzbestimmungen an den Gewässern sind zu beachten (Ausschilderung).
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3. Die Teiche dürfen nicht mit Booten und anderen Wasserfahrzeugen befahren werden. Ausnahmen sind
nur für Vereinsmitglieder durch Sondergenehmigung des Vorstandes gestattet.
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4. Bewirtschaftete Ackerflächen, Wiesen, Weiden und Wälder, die nicht unter das Uferbetretungsrecht
fallen, sind nicht zu befahren oder zu betreten.
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5. Außerhalb des Anglerheimgeländes ist Zelten und Camping mit Wohnwagen oder Wohnmobil verboten.
Es sind nur Anglerschirme mit Überwurf gestattet.
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6. Für Nichtmitglieder des Vereins ist das Betreten des Anglerheimgrundstückes und das Zelten nur nach
Absprache mit dem Vereinsheimwart gestattet.
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7. Das Betreiben eines offenen Feuers ist nicht gestattet.
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8. Unabhängig vom Verursacher hat jeder Angler für Sauberkeit an seinem Angelplatz zu sorgen.
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9. Das Anfüttern von Boilies ist verboten. Angeln mit Boilies ist erlaubt.
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10. Vom 15.02. bis 31.03. sind künstliche Köder verboten.
11. Den Anweisungen der Kontrollpersonen ist unbedingt Folge zu leisten.
12. Ausgeschilderte Parkplätze sind zu benutzen.
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Angelarten:
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Dem Inhaber des Fischerei-Erlaubnisscheines ist es gestattet, den Fischfang mit:
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- zwei Friedfischangeln
- oder einer Friedfischangel und einer Angel mit nichtlebenden Köderfisch
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- oder einer Spinnangel zu nach- und umseitigen Bedingungen auszuüben.
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Fangbegrenzung:
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Tageslimit:
3 Fische der nachstehenden Arten, davon jedoch höchstens 1 Karpfen oder 2 Schleien oder 1 Hecht oder
1 Zander oder 2 Aale oder 2 Forellen
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Tageslimit Weißfisch - Unstrut: 5 Stück
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Schonzeiten/Mindestmaße:
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Graskarpfen, Marmorkarpfen und Barbe ganzjährig gesperrt !
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Hasel 01.04. - 31.05. 20 cm
Aal 45 cm
Bachforelle 01.10. - 31.03. 30 cm
Döbel 30 cm
Hecht 15.02. - 30.04. 55 cm
Karpfen 40 cm
Plötze 15 cm
Regenbogenforelle 01.10. - 31.03. 30 cm
Rotfeder 15 cm
Schleie 30 cm
Wels 50 cm
Zander 01.04. - 31.05. 55 cm
Äsche 01.02. - 31.05. 30 cm
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Barsch, Plötze, Bleie, Elritze haben keine Schonzeiten und Mindestmaße mehr.
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In unserem Verein arbeiten mittlerweile 10 staatliche Fischereiaufseher, die rund um die Uhr Kontrollen durchführen.
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